Testmitgliedschaft

Bist Du bereit, endlich wieder das ganz besondere Sportgefühlt zu erleben?

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Dann überzeuge Dich, wie Du in nur 8 Wochen deinen individuellen Fitness-Zielen näher kommst und mehr Freude in dein Leben bringst.

Mit der 2-Monats-Testmitgliedschaft für insgesamt 99 € beweisen wir Dir, wie einfach es ist durch das richtige Kraft- und Bewegungstraining in kurzer Zeit Erfolge zu erzielen.

Du bist bei uns für 2 Monate Testmitglied. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach 8 Wochen.

Lege Dein persönliches Fitness-Ziel fest: Zum Beispiel Immunsystem stärken, Gewicht verlieren, Beweglichkeit verbessern, Kraft aufbauen, Ausdauer steigern, Kondition verbessern.

Mit professioneller Unterstützung unserer Trainer arbeitest Du 2 Monaten auf dein Ziel hin.

Du hast Dein Ziel erreicht? Dann bleibt doch bei uns! Jedes Test-Mitglied, das Trainingserfolge mit seinem Trainer dokumentieren konnte, erhält bei Abschluss einer Jahresmitgliedschaft Sonderkonditionen! Je erfolgreicher Du trainierest, umso mehr sparst Du.

Wir freuen uns auf Sie! *nicht mit anderen Aktionen oder Angeboten kombinierbar. Aktion gültig bis zum 16.07.2021​

8 Wochen Training

99,00 €*

Persönliche Daten

Ich möchte über folgende Medien kontaktiert werden:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihres Online abgegebenen Angebotes durch die versandte Bestätigungsmail zustande. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Vitaparc Sport & Health Gröbenzell GmbH (Industriestr. 22a82194 Gröbenzell, T 08142/6508320) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Bitte alle *Felder ausfüllen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zur Nutzung des Vitaparc Sport & Health Gröbenzell GmbH

 

 

  1. Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

Der Zugang des Sportparks ist nur mit persönlicher Kundenkarte möglich. Der Verlust ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust der Kundenkarte ist eine Gebühr von € 15,- zur Zahlung fällig. Mitgliedschaftsvereinbarungen sind nicht übertragbar, wenn dies in der Vereinbarung nicht explizit vorgesehen ist. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung.

Schuldhafter Zahlungsverzug des Kunden berechtigt vitaparc Sport & Health Gröbenzell GmbH zur Verweigerung des Zutritts, bis der Rückstand ausgeglichen ist. (Weiteres unter C)

  1. Leistungsbeschreibung

Der Kunde darf grundsätzlich alle Geräte innerhalb der Aktivfläche benutzen. Geringfügige Änderungen oder Beschränkungen des Angebots – wie der Austausch einzelner Geräte – muss der Kunde hinnehmen. Weitere Leistungen sind in der Regel gesondert zu vergüten und können von einer gesonderten Vereinbarung abhängig gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere: Solarium und Squash. Aus der Leistungsvereinbarung lassen sich keine Rechte auf einzelne dieser Leistungen oder auf die Aufrechterhaltung der Bedingungen herleiten, auch wenn sie zunächst oder vorübergehend kostenlos gewährt wurden.

Der Sportpark kann (auch teilweise) zur Renovierung bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr schließen.

  1. Beiträge und sonstige Zahlungen
    a. Fälligkeit und Verzugsfolgen
    Die Monatsbeiträge (siehe „Beitrag und Zahlungsweise) sind jeweils zum Ersten des Monats und alle übrigen Zahlungen sofort fällig. Ab schuldhaften Zahlungsverzug des Kunden mit zwei Monatsbeiträgen kann vitaparc Sport & Health Gröbenzell GmbH die Beiträge für die restliche Laufzeit oder Verlängerungsperiode vorzeitig fällig stellen.
    b. Zahlungsweise Im Falle monatlicher Zahlungsweise soll der Betrag per SEPA-Lastschrift entrichtet werden. Dem Kunden steht es frei einen anderen Zahlungsweg zu wählen oder eine erteilte Einzugsermächtigung jederzeit ohne Angaben von Gründen zu wiederrufen. Die Gewährung beitragsfreier Monate verlängert grundsätzlich die Laufzeit des Vertrages um die gewährte beitragsfreie Zeit. Für die sich aus dem Vertrag ergebenen Zahlungspflichten tritt/treten bei Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigten persönlich ein. Nach Erreichen der Volljährigkeit geht diese Zahlungspflicht auf das Mitglied über.
    c. Beitragsanpassung vitaparc Sport & Health Gröbenzell GmbH hat die Möglichkeit, den Beitrag (Monats- oder Jahresbeitrag) um bis zu 10% pro Jahr zu erhöhen, wobei die Erhöhung pro Vertragsperiode durch den Betreiber nur jeweils einmal pro Vertragsperiode geltend gemacht werden kann. Als Maßstab für die Neufestsetzung des Mitgliedsbeitrages gilt die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber ändert sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
  1. Schadenfälle

vitaparc Sport & Health Gröbenzell GmbH haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden bzw. Verlust von Wertgegenständen sowie für Körperschäden.

Bei Ausfall des Betriebes, den vitaparc Sport & Health Gröbenzell GmbH nicht zu verantworten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz. Schuldhafte Sachbeschädigungen in den Sportparkräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

  1. Kündigung/ Ruhezeitregelung

Beide Seiten können den Vertrag zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angaben von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Die Mitgliedschaftsvereinbarung ruht bei Einberufung zur Bundeswehr oder bei Schwangerschaft höchstens für die Dauer eines Jahres. Bei Erkrankung, die eine Dauer von 4 Wochen überschreiten, ruht die Mitgliedschaft für die Dauer der im ärztlichen Attest angegebenen Zeit. Die ausgefallene Trainingszeit kann im Anschluss an das Mitgliedschaftsende kostenlos nachgeholt werden. Voraussetzung hierfür ist die sofortige Vorlage eines ärztlichen Attestes.

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten, handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Zahlungsinformationen, Email und Telefonnummern. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftrags Verarbeiter, die besonders vertraglich zu Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Vitaparc Sport & Health Gröbenzell GmbH Industriestr. 22a, cristina.rottmann@vitaparc-gz.de
Der betroffenen Person stehen die folgenden Rechte zu: das Recht auf Auskunft, ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten herauszuverlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit).Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  1. Schlussbestimmung

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die ganze Leistungsvereinbarung. Statt der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.